Mehrmals pro Woche kostenlos für folgende Personen:
1. Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
– Kontrolle durch Geburtsurkunde oder Kinderreisepass. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
– Kontrolle durch ärztliches Attest oder Mutterpass im Original
2. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
– Kontrolle durch ärztliches Attest/ Teilnahmebestätigung im Original
3. Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
– Kontrolle des PCR-Testergebnisses
4. Besucher und Behandelte oder Bewohner von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen o.ä.
– Kontrolle einer entsprechenden Bestätigung darüber
5. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
– Muss glaubhaft gemacht werden, z.B. durch einen entsprechenden Bescheid
6. Pflegende Angehörige
– Muss glaubhaft nachgewiesen werden
7. Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
– PCR-Testergebnis infizierter Person sowie Abgleich und Kontrolle der Wohnanschrift beider Personen